ITA Nanotrust Dossiers
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ITA Nanotrust Dossiers, pp. , 2010/05/21
Eine österreichische Debatte zur Regulierung der Nanotechnologien setzt im internationalen Vergleich spät, ca. 2006 ein. Eine erste parlamentarische Anfrage stammt aus 2007. Im selben Jahr verabschiedet die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt eine Empfehlung zur Nanotechnologie. Im Regierungsprogramm für die (laufende) XXIV. Gesetzgebungsperiode findet die Regulierung der Nanotechnologie ebenso Erwähnung. Eine vertiefende rechtswissenschaftliche Aufarbeitung dieses Themas hat gerade begonnen und kommt erst zu vorläufigen Schlüssen. Die Komplexität der Materie, die Erinnerung an die Erfahrungen mit der öffentlichen Kommunikation über die Gentechnologie und insbesondere die starke Beeinflussung dieses Rechtsbereichs durch das EU-Recht diente in der Anfangsphase der politischen Debatte als Rechtfertigung für die Zurückhaltung hinsichtlich einer eigenständigen österreichischen Positionierung. Mit verschiedenen Tagungen seit Herbst 2008 sowie dem 2009 partizipativ ausgearbeiteten und Anfang 2010 von der Bundesregierung beschlossenen österreichischen Aktionsplan Nanotechnologie (NAP) gewann die Debatte deutlich an Dynamik. Der hier vorgelegte erste Teil eines Überblicks der nanospezifischen Rechtslage in Österreich konzentriert sich auf die stoff- und produktspezifische Regulierung. Damit stehen insbesondere die Rechtslage zu Chemikalien, Bioziden, Pflanzenschutzmitteln, Arzneimitteln, Medizinprodukten, Kosmetika, Lebensmitteln sowie das allgemeine Produktsicherheitsrecht im Zentrum dieses Dossiers.
Keywords: nano regulierung österreich